Warum für die DSGVO die Datenqualität stimmen muss
Die Datenqualität ist nicht nur ein Thema für den Qualitätsbeauftragten, sie sollte auch jeden Datenschutzbeauftragten interessieren. Denn die besten Sicherheitsmaßnahmen scheitern, wenn das Datenmanagement nicht stimmt.
Auf den ersten Blick scheint die Qualität der personenbezogenen Daten kein Schutzziel zu sein. Neben Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität taucht sie meist nicht auf. Tatsächlich aber hängt zum Beispiel die Integrität mit der Qualität zusammen: Werden Daten unerlaubt oder ungewollt verändert, stimmt die Qualität nicht mehr.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sagt noch mehr zur Qualität der personenbezogenen Daten. Zu den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 5 DSGVO) gehört danach die Datenrichtigkeit: „Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.“
Quelle:"Warum für die DSGVO die Datenqualität stimmen muss" (bei datenschutz-praxis.de am 19.02.2018 veröffentlicht)
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