Dehnbare Bilanzierungsregeln
Wie Unternehmen ihre Zahlen ganz legal polieren können
Das Manager Magazin berichtete in seiner Augabe 03/2010 über die Praxis der großen Aktiengesellschaften Bilanzen legal zu schönen. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick, welche 3 Bilanzierungsregeln Interpretationsspielräume zulassen.
Goodwill:
Der Teil des Firmenkaufpreises, der nicht durch Gebäude oder Wertpapiere gedeckt ist. Einmal im Jahr wir der Goodwill in einem sogenannten Impairment-Test(1) geprüft. Stellt sich heraus, dass sich die Ertragsaussichten der Akquisition dauerhaft verschlechtert haben, muss theoretisch abgeschrieben werden. De facto wird aber meist nur abgeschrieben, wenn der Zeitpunkt bilanzpolitisch günstig erscheint.
Entwicklungskosten:
Werden die Leistungen der Ingenieure als Vermögen in der Bilanz gebucht, sinkt gleichzeitig der Kostenblock. Je höher die Position, desto größer der Gewinn - aber auch das Risiko außerordentlicher Wertberichtigungen.
Pensionsgewinne:
Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen in einen externen Pensionsfonds ausgelagert haben, dürfen am Jahresanfang die geplanten Erträge des Fonds als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung buchen. Fallen die Gewinne am Ende geringer aus, wird das Minus direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Das Ergebnis fällt optisch zu hoch aus.
(Quelle: Manager Magazin, Ausgabe 3/10)
(1) Der Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) ist ein verpflichtender Niederstwerttest zur Bewertung des Anlagevermögens. Die Bilanzierungsvorschriften US-GAAP und IFRS verlangen eine periodische Beurteilung von möglichen Indikatoren einer nachhaltigen Wertbeeinträchtigung. Ziel ist, dass die Aktiva nicht höher als ihr erzielbarer Wert (engl. recoverable amount) bilanziert werden. (Quelle: Wikipedia)
Bilanz, Bilanzierung, IFRS, US-GAAP
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