SEPA-Verfahren für alle ab 01. Februar 2014 bindend
Überweisungen und Lastschriften müssen lt. der europäischen SEPA-Verordnung ab dem 1. Februar 2014 einheitlichen rechtlichen und technischen Anforderungen im EU-Zahlungsraum genügen. Die nationalen Verfahren sind in der bekannten Form so nicht mehr gültig und werden entsprechend ersetzt.
Schwächen in der Datenqualität bereitet Schwierigkeiten bei der Umdeutung bestehender Lastschriften
Seit dem 09. Juli 2012 ist es möglich bestehende Lastschriften in eine SEPA Lastschrift umzudeuten.
Für eine SEPA-konforme Umdeutung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden.
Gastbeitrag von Ingo Lenzen, Leiter InfoZoom Academy
Wer hat Schuld an schlechten Daten im neuen System?
Jedes Migrationsprojekt, bei dem bestehende Daten in neue Systeme übertragen werden, hat Hürden zu überwinden. Das gilt für den Adressimport genauso wie für den Artikelimport. Dabei sind häufig Stammdaten-Plausibilisierungen für die Folgearbeiten sehr wichtig. Sind erst Doubletten oder falsche Daten im System, kommen Fehler und Probleme nach und nach zum Vorschein. Aber wie kann ich tausende Datensätze auf einmal prüfen? Wie bringe ich einen Kunden dazu, in vorgelagerte Bereinigungen zu investieren? Intelligente Tools zeigen Lösungen auf.